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diese Frage ist berechtigt ....

...und ich möchte versuchen sie so kurz als möglich zu beantworten.

Als ich mich 2003 von meiner Frau trennte und die Scheidung einreichte, begann ein Rosenkrieg. Dabei ging es hauptsächlich um meine jüngste Tochter (damals gerade 5 Jahre alt) die meine Ex Frau, obwohl zwei größere Geschwister mit mir gingen und sie offensichtlich mit einem epilepsiekranken Kind überfordert war, mir nicht mitgeben wollte.

Da die Kleine keinerlei Mitspracherecht hatte, blieb mir nichts weiter übrig als das Kind vorerst bei meiner Ex Frau zu belassen. Meine Ex Frau zog alle Register um mir das Kind, welches unheimlich an mir hing, vorzuenthalten. Von krank bis unpässlich über zum vereinbarten Termin nicht da zu sein, wurde alles praktiziert. Rituale der Umgangsvereitelung


seit 1,5 Jahren lebt meine Tochter nun bei mir

Sechs Monate nach meinem Auszug aus der ehelichen Wohnung erhielt ich eine Information des zuständigen Jugendamtes, dass die Entwicklung von meiner Tochter nicht nur stagnierte sondern sogar rückläufig sei. Jetzt musste ich handeln.....

Da dieses Handeln nicht zur Nachahmung empfohlen ist und unter normalen Verhältnissen einer Kindesentführung bzw. Kindesvorenthalt gleichkommt, werde ich hier nicht weiter darauf eingehen. Jedenfalls beantragte meine Ex Frau eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Kindes, welcher von der vorsitzenden Familienrichterin nach einem Gespräch mit meiner Tochter nicht stattgegeben wurde. Auch das OLG entschied zu meinen Gunsten.


Schule des Epilepsiezentrum Kleinwachau

Während dieser für alle Beteiligten sehr schweren Zeit lernte ich viele Väter und Mütter kennen, denen die Kinder vorenthalten weurden und heute noch werden.
Deshalb entschied ich mich eine Seite wie diese hier ins Leben zu rufen um Müttern und Vätern einen kleinen Leitfaden mit auf den Weg zu geben.

Wenn wir schon als Paar nicht funktionierten (der Gründe sind gar vielfältig) so bleiben wir doch immer Eltern und sollten zum Wohle der Kinder entscheiden.


noch ein bisschen unsicher nach dem Schulanfang


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