kein Anspruch auf Unterhalt

Koblenz - Der Ex-Mann einer zuvor schon einmal verheirateten Frau muss für diese keinen Unterhalt zahlen, auch wenn sie sich noch um Kinder aus ihrer ersten Ehe kümmert.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss. Nach Auffassung der Richter gilt nach dem Ende einer kinderlosen Ehe, dass grundsätzlich jeder Ex-Partner wieder für sich selbst sorgen müsse. Nur wenn einer der geschiedenen Eheleute dazu etwa gesundheitlich nicht in der Lage sei, bestehe Anspruch auf so genannten nachehelichen Unterhalt (Az.: 7 WF 1224/04).

Das Gericht lehnte mit seinem Beschluss den Antrag einer geschiedenen Frau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab. Die Frau wollte ihren Ex-Mann aus zweiter Ehe auf Zahlung von Unterhalt verklagen. Sie argumentierte, nicht erwerbsfähig zu sein, da sie noch vier Kinder aus ihrer ersten Ehe versorgen müsse.

Das OLG maß der Klage keine Erfolgsaussichten bei und lehnte den Antrag ab. Die Kinder aus der ersten Ehe seien unterhaltsrechtlich hier ohne Bedeutung, da sie weder aus der Ehe des beklagten Ex-Gatten stammten noch von ihm adoptiert worden seien.


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