Um das Kindeswohl zu fördern

und die wirtschaftlichen Interessen der "Zweitfamilien" mit Kindern zu schützen, will die Bunderegierung das Unterhaltsrecht reformieren. Künftig haben die Unterhaltsansprüche aller Kinder, egal aus welcher Verbindung, gegenüber den Ansprüchen aktueller oder früherer Partner Priorität.

Die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am 7. September im Bundeskabinett vorgelegte Reform des Unterhaltsrechts führt zu mehr Versorgungsgerechtigkeit und höherer Eigenverantwortung der Ehegatten nach einer Scheidung. Das Unterhaltsrecht wird transparenter und gerechter. Und es trägt der veränderten gesellschaftlichen Wirklichkeit und gewandelten Wertvorstellungen Rechnung.

Zum einen werden immer mehr Ehen geschieden. Zum anderen setzt sich jede vierte Familie aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Kindern oder allein erziehenden Müttern oder Vätern mit Kindern zusammen.

Das Unterhaltsrecht muss aus diesen veränderten Bedingungen Konsequenzen ziehen. Bundesjustizministerin Zypries dazu: "Kinder sind bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen ihre Unterhaltsansprüche gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten Vorrang genießen." Denn Kinder könnten im Unterschied zu Erwachsenen nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.

Foto: Ute Grabowsky Kinder haben Bedürfnisse - und viele davon kosten Geld

Priorität hat das Kindeswohl

Im Vordergrund des reformierten Unterhaltsrechts steht die Förderung des Kindeswohls. Verfügt ein Unterhaltspflichtiger nicht über genügend Einkommen, um alle bestehenden Unterhaltsansprüche zu erfüllen (so genannte Mangelfälle), gilt eine Rangfolge. In dieser Rangfolge sollen Unterhaltsansprüche von Kindern künftig an erster Stelle stehen. Bislang muss sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen.

Damit werden insbesondere nicht verheiratete Väter und Mütter bessergestellt, die Kinder betreuen. Die Änderung des Vorrangs wird auch zu einer Reduzierung der Anzahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger führen.

Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

Weiteres Ziel der Reform ist es, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken. Denn die bis heute geltende Privilegierung des geschiedenen Partners - unabhängig davon, ob er Kinder zu versorgen hat oder nicht - erscheint nicht mehr zeitgemäß. Denn Gerichten soll es deshalb künftig ermöglicht werden, den nachehelichen Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen. Dies wird wiederum jenen Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind.

"Die Hälfte aller geschiedenen Ehen sind kinderlos, und immer mehr Frauen mit und ohne Kinder sind berufstätig. Deshalb ist es richtig, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken und den Gerichten mehr Möglichkeiten zu geben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

Foto: Ute Grabowsky Nach einer Scheidung: Unterhalt erst für alle Kinder, dann erst für frühere oder aktuelle Partner


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